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Erich Spamer

Aus Buedingen

Erich Spamer

Erich Spamer (* 31. Oktober 1951 in Büdingen) ist seit 2003 Bürgermeister der Stadt Büdingen.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Spamer besuchte von 1958-1962 die Grundschule in Büdingen, 1962-1971 das Wolfgang-Ernst-Gymnasium Link zur Wikipedia, das er mit dem Abitur abschloss. 1971-1973 machte Spamer eine Lehre bei der Deutschen Bank Link zur Wikipedia in Frankfurt am Main Link zur Wikipedia. Dem folgte 1973-1978 ein juristisches Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Link zur Wikipedia, ohne jedoch die Befähigung zum Richteramt Link zur Wikipedia zu erlangen (Zweite Juristische Staatsprüfung).

Bis 1990 war Spamer Mitarbeiter einer Büdinger Anwaltskanzlei, danach bis 2003 eines Zelt- und Veranstaltungsservices.[1]

Politische Laufbahn

Vom 1. April 1977 bis zum 31. März 1981 war Spamer Stadtverordneter der CDU Link zur Wikipedia. 1998 kandidierte das damalige CDU-Mitglied als unabhängiger Bewerber erfolglos gegen den Kandidaten seiner Partei. 1999 trat er der Freien Wählergemeinschaft Link zur Wikipedia Büdingen bei. Vom 1. April 2001 war er Stadtverordneter für die FWG. 2003 kandidierte Spamer erneut für das Amt des Bürgermeisters, diesmal erfolgreich gegen den Amtsinhaber. Bei der Bürgermeisterwahl am 27. September 2009 erreichte er im ersten Wahlgang 56,3 % der gültigen abgegebenen Stimmen.

Kritik

Jachim Cott über Spamer:
„Mit dieser Art von Arbeit kann man vielleicht einen Hundesalon führen, aber keine Stadt.“[2]

Haushaltsrecht

Ausgelöst durch die unten aufgezeigte Strafanzeige offenbarte sich eine deutliche Unkenntnis des kommunalen Haushaltsrechts. So verweigerte Spamer die notwendige Reparatur eines Gerätes für den Bauhof, der trotz der vorläufigen Haushaltsführung hätte repariert werden dürfen (Giers im Sonntags Anzeiger vom 10. Mai 2009). Mit der gleichen falschen Begründung: „Vorläufige Haushaltsführung“, verfügte Spamer eine vollständige Sperre aller Fortbildungsmaßnahmen für Verwaltungsmitarbeiter.[3]

Terminplanung

Als „desatiös“ bezeichnete die SPD-Fraktionsvorsitzende Heidi Schlösser die Terminplanung des Bürgermeisters. Konkreter Anlass war die von Bürgermeister Spamer versäumte Vorlage der Konzessionsverträge (Wegenutzungsverträge) mit der OVAG Link zur Wikipedia.

Schließung des Kaufhauses JOH

Über ein mögliches Mitverschulden an der Schließung des Kaufhauses JOH in Büdingen spekuliert Giers in seinem Wochenkommentar im Kreis-Anzeiger vom 9. Mai 2009). So habe die ablehnende Haltung Spamers gegen Erweiterungswünsche der Firma JOH dazu wesentlich dazu beigetragen, dass das Kaufhaus den Standort Büdingen zum 31. Dezember 2009 aufgeben wird.

Nichtteilnahme an wichtigen Sitzungen des Finanzausschusses

Zunächst ein offener Brief der Mitglieder des Finanzausschusses an Spamer, später auch eine ausführliche Debatte anlässlich der Beschlussfassung zum Haushalt offenbarten, dass Spamer, statt an den Beratungen zum Haushalt 2009 im Finanzausschuss teilzunehmen, lieber eine Versammlung des Büdinger Carnevall-Clubs besuchte.[4] Die Vorbereitung für die Finanzausschusssitzungen seien beim Bürgermeister mangelhaft oder gar nicht vorhanden. Benötigte Unterlagen würden nicht oder zu spät zugestellt, bemängelte das Ausschussmitglied Benjamin Harris (CDU) während der Haushaltsdebatte.[5]

Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorschriften

Ende 2008/Anfang 2009 wurden gegen Erich Spamer durch die Stadtverordnetenversammlung und die Kommunalaufsicht Vorwürfe wegen des bewussten Verstoßes gegen Vorschriften erhoben. Bürgermeister Spamer erstattete mit Datum vom 12. Januar 2009 eine Selbstanzeige.

In ihrer Sitzung vom 30. Januar 2009 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen:

  1. Die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Spamer bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  2. Die Prüfung durch den Stadtverordnetenvorsteher, ob zivilrechtlich Regressansprüche geltend gemacht werden können.
  3. Die strafrechtliche Überprüfung wegen Untreue Link zur Wikipedia bei der Beschlussfassung und dem Kauf eines Pfau-Rexter und der Herrichtung des Bolzplatzes in Wolf.
  4. In der Sache Freibadzaun ist in gleicher Weise wie bei den vorherigen Punkten vorzugehen.
  5. Wegen der versäumten Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über einen Vergleichs mit der Fa. Strassing-Limes in Höhe von 99.000 € wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.[6]
Zaun am Büdinger Freibad

Der Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Gießen sind folgende Vorgänge zur strafrechtlichen Bewertung vorzulegen:

  1. Sanierung des Bolzplatzes im Stadtteil Wolf
  2. Beschaffung eines „Pfau-Rexter“ für den Bauhof der Stadt
  3. Erneuerung der Umzäunung des Freibades Büdingen
  4. Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs im Januar/Februar 2008

Sanierung des Bolzplatzes im Stadtteil Wolf

2008 wurde der Bolzplatz im Stadtteil Wolf saniert. Die Maßnahmen im Wert von rund 10.000 € wurden vermutlich eigenmächtig durch Bürgermeister Spamer veranlasst, ohne dass andere Gremien der Stadt damit befasst waren. Genehmigte Haushaltsmittel für die Maßnahme standen vermutlich nicht zur Verfügung; die entsprechenden Mittel wären damit rechtswidrig der Dispositionshoheit der Stadtverordnetenversammlung entzogen worden. Die Maßnahme wurde vermutlich unter Verstoß gegen § 114f Abs. 1 HGO (Vorläufige Haushaltsführung) durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, dass zudem gegen weitere haushalts- und vergaberechtliche Vorschriften verstoßen wurde und der Stadt Büdingen damit ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

Beschaffung eines „Pfau-Rexter“ für den Bauhof der Stadt

Trotz fehlender Mittel im Haushalt beschloss der Büdinger Magistrat Mitte Dezember 2007 die Ausschreibung für den Ersatz des defekten Unimogs des Bauhofs. Auch der Entwurf des Haushalts 2008, der noch im Magistrat zur Beratung stand, wies keine entsprechenden Mittel auf. Die Ausschreibung unterblieb schließlich; statt dessen beschloss der Magistrat am 7. Februar 2008, ohne Ausschreibung ein gebrauchtes Vorführgerät „Pfau-Rexter“ zu beschaffen. Der Hinweis der Leiterin der städtischen Finanzverwaltung, dass eine gesetzeskonforme Finanzierung nicht möglich sei, wurde vom Magistrat hingenommen. Über die Ausgabe wurde weder die Stadtverordnetenversammlung, noch der Finanzausschuss informiert, obwohl dafür ausreichend Zeit bestanden hatte. Vom Finanzausschuss wurde später der Eindruck geäußert, dass die Magistratsmitglieder ihre Beschlüsse auf der Grundlage unzutreffender Informationen gefasst hätten. Zudem habe es der Bürgermeister versäumt, seiner Kontrollpflicht entsprechend gegen den rechtswidrigen Beschluss Widerspruch einzulegen (§ 74 HGO).

Erneuerung der Umzäunung des Freibades Büdingen

Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs im Januar/Februar 2008

Wiederwahl

Direkt im Anschluss und als Konsequenz der Wiederwahl legten der Stadtbrandinspektor Link zur Wikipedia sowie sein Stellvertreter ihre Ämter nieder.[7] Der städtische Bauhofleiter kündigte.

Einzelnachweise

  1. http://www.erich-spamer.de/vita.html, Abgerufen am 2. Februar 2009
  2. Kreis-Anzeiger: Parlament gibt Haushalt grünes Licht - Kämmerer in der Kritik : Vor allem CDU und SPD gehen mit Bürgermeister Spamer hart ins Gericht", 19. Mai 2009
  3. Mitteilungen des Personalrats
  4. Kreis-Anzeiger, 9. Mai 2009
  5. Kreis-Anzeiger: „Parlament gibt Haushalt grünes licht - Kämmerer in der Kritik : Vor allem CDU und SPD gehen mit Bürgermeister Erich Spamer hart ins Gericht“, 19. Mai 2009
  6. Kreis-Anzeiger: „Das Maß ist voll, da reicht keine Entschuldigung“, 2. Februar 2009, S. 7
  7. Kreis-Anzeiger: Diefenbach und Bretthauer reichen ihren Rücktritt ein : Büdingens Stadtbrandinspektor und dessen Stellvertreter ziehen Konsequenzen., 17. Oktober 2009, S. 13

Weblinks